UBT Antrag im Stadtrat

UBT Antrag im Stadtrat

 

Antrag für die Sitzung des Stadtrates am 28. September 2022:

„Wilde Müllablagerungen in der Stadt und den Stadtteilen begegnen“

 

Sehr geehrter Herr Leibe,

 

die UBT Stadtratsfraktion bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrages auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtrates am 28.09.2022:

 

Der Stadtrat möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob analog dem Pilotprojekt in Ludwigshafen durch den Einsatz von Überwachungskameras wilde Müllablagerungen geahndet und künftig verhindert werden können.

 

Begründung:

Meist aus privaten Haushalten stammend wird Restmüll, Sperrabfall oder Elektroschrott achtlos, teilweise auch vorsätzlich an Straßenrändern, Hinterhöfen, schlecht einsehbare Plätze oder in freier Natur abgelagert. Besonders an neuralgischen Punkten, wie z. Bsp.: an den Standorten für Biotonnen, Glascontainern und Altkleidersammelcontainern ist dies in allen Stadtteilen und der Innenstadt zu beobachten. Dabei wird das Stadtbild verunstaltet und es kann zu Geruchsbelästigungen kommen. Neben dem optischen Aspekt wird ein Weiterer meist vernachlässigt. Der Müll kann durch seine Art bzw. Zusammensetzung zu einer Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft führen. Er gefährdet durch die enthaltenen Chemikalien wie zum Beispiel Blei, Quecksilber und Cadmium bei Computern/Handys und Elektroabfall sowohl den Mensch als auch die Umwelt.

Die Stadt Ludwigshafen hat ein Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Landes-datenschutzbeauftragten gestartet, um den wilden Müllablagerungen endgültig den Kampf anzusagen: Sie wird mit Videoüberwachung gegen Müllsünder und illegale Müllablagerungen vorgehen. Ab September wird ein Fahrzeug, in dem eine mobile Videoüberwachung eingebaut ist, an einigen Müll-Hotspots in der Stadt zum Einsatz kommen.

Da die Videoüberwachung gesetzlich streng reglementiert ist, hat die Stadt Ludwigshafen gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten das Konzept erarbeitet. Alle Aufnahmen dürfen nur in einem zuvor festgelegten Umkreis erfolgen. Und alle Bilder von Personen müssen zunächst verpixelt werden, d.h. es ist nicht erkennbar, wer am Müll-Hotspot unterwegs ist. Die Bilder werden danach täglich durch die Stadtverwaltung gesichtet, und wenn klar ersichtlich ist, dass ein Müllsünder am Werk ist, dürfen die Videos auch weiter genutzt und ausgewertet werden. Das gilt auch für andere Straftaten, die sich möglicherweise im Umfeld von Kameras abspielen. Nach 30 Tagen müssen die Aufnahmen gelöscht werden, die nicht strafrelevant sind.

In der Stadt Trier wird derzeit auch als Pilotprojekt die Videoüberwachung von Handy-Verstößen am Steuer geahndet und mit Stadtratsbeschluss wurde seinerzeit die Ahndung von Temposündern und Rotlichtverstößen vom Land übernommen.

Daher könnte auch die Videoüberwachung von Müllsündern an besonders neuralgischen Punkten in der Stadt zu einer Vermeidung/Verhinderung von wilden Müllablagerungen ein Erfolg versprechendes Mittel sein.

 

 

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Christiane Probst

Stellvertr. Fraktionsvorsitzende