04 Feb UBT Mitglied werden
Werden auch Sie UBT Mitglied
Wir sind als eingetragener Verein (e.V.) keine Partei im Sinne des Parteiengesetzes und auch nur lokal auf kommunaler Ebene im Rahmen der Kommunalwahl in Trier ehrenamtlich politisch aktiv. Aus diesem Grund bekommen wir keine finanzielle Unterstützung durch eine Parteizentrale oder durch die Parteienfinanzierung aus öffentlichen Mitteln, so dass wir umso mehr auf Mitgliedsbeiträge und Spenden angewiesen sind, die jeweils übrigens auch steuerliche Vorteile bringen können*. Nicht nur aus diesem Grund liegt es uns am Herzen, auch künftig neue Mitglieder hinzuzugewinnen.
Neue Mitglieder bedeuten neben einer breiteren politischen Basis vor allem auch eine Vielfalt an unterschiedlichen Persönlichkeiten sowie an Ideenreichtum, um auf die verschiedenen Bedürfnisse der Trierer Bürger eingehen zu können.
Sie als Mitglied der UBT haben selbstverständlich auch ein Stimmrecht bei unseren regelmäßigen Mitgliederversammlungen und können sich, falls Sie das möchten, auch gerne als Kandidat für die Kommunalwahl Trier aufstellen lassen: für den Stadtrat, den Ortsvorsteher oder den Ortsbeirat. Sie sehen, als Mitglied der UBT bieten sich Ihnen viele Möglichkeiten, die politische Entwicklung unserer Stadt aktiv mitzuprägen, um Trier Stück für Stück l(i)ebenswerter zu machen.
Um Mitglied bei uns zu werden, können Sie ganz einfach unseren kompletten 4-seitigen Mitgliedsantrag downloaden.
Diesen können Sie im PC ausfüllen; die gekennzeichneten Felder können Sie so bequem ausfüllen. Die übereinstimmenden Felder werden automatisch übernommen. Sie können diesen dann ausdrucken und unterschrieben an die aufgeführte Adresse schicken.
Natürlich können wir Ihnen den Mitgliedsantrag aber auch per Post zukommen lassen. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich über die Vorteile einer Mitgliedschaft.
Die Satzung der Unabhängige Bürgervertretung Trier e.V. finden Sie hier.
Wir freuen uns auf Sie!
Adress- oder Kontoänderung
Bitte teilen Sie uns Ihre neue Adresse oder die Änderung Ihrer Bankverbindung so bald wie möglich mit, damit Sie auch weiterhin zuverlässig die Infopost sowie Einladungen zu Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen von uns erhalten.
Sie sind umgezogen? Dann laden Sie sich einfach die Änderungsmeldung herunter.
Sie haben die Bank gewechselt? Dann laden Sie sich das SEPA-Lastschriftmandat herunter.
Ihre neue Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse können Sie uns auch gerne telefonisch oder per E-Mail mitteilen. Die Bankverbindung benötigen wir aber schriftlich von Ihnen.
* Spenden und Mitgliedsbeiträge an freie Wählervereinigungen wie die UBT sind steuerlich begünstigt und werden bis zu 1.650 EUR (Alleinstehende) / 3.300 EUR (Verheiratete) zur Hälfte direkt von der Steuerschuld abgezogen. Die Steuerersparnis beträgt also bis zu 825 EUR / 1.650 EUR (§ 34g Nr. 2 EStG).
Sollte es für Sie steuerlich günstiger sein, können alternativ die Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 EUR bzw. 3.300 EUR nach § 10b Absatz 2 EStG als Sonderausgaben steuerlich genutzt werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g EStG gewährt worden ist.
Das heißt zum Beispiel bei Erfüllung der o.g. Voraussetzungen: Bei einem Mitgliedsbeitrag von 100 EUR werden bei Ihrer Einkommenssteuererklärung 50 EUR direkt von Ihrer Steuerlast abgezogen. Sie unterstützen uns mit 100 EUR, zahlen im Endeffekt dafür aber nur die Hälfte, also 50 EUR.