NEIN : Zum Neubaugebiet Brubacher Hof
Am 9. Januar hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord des Landes den neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trier (FNP Trier 2030), den der Stadtrat am 19. Juni 2018 beschlossen hatte, genehmigt.
Meinung der Fraktion
Flächennutzungsplan Trier 2030 und Brubacher Hof
Nach langem Vorlauf war eigentlich nur ein einziger Punkt in der öffentlichen Debatte und im Rat umstritten: das im FNP ausgewiesene Baugebiet Brubacher Hof. Die Bedenken der Gegner wurden nun in dem Genehmigungsschreiben der SGD Nord aufgegriffen und der Stadt zur Beachtung für die weiteren Planungen aufgegeben. Es sind „die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe, der Schutz der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vor schädlichen Verkehrsimmissionen, die Belange der Umwelt einschließlich des Stadtklimas sowie die Anforderungen an eine ausreichend leistungsfähige Abwicklung der erzeugten Verkehre“ (Pressedienst der SGD Nord).
Selbst wenn es nach Meinung des Baudezernenten möglich sein sollte, dem Rechnung zu tragen, dürften zumindest bei den Belangen der landwirtschaftlichen Betriebe heftige Zweifel angebracht sein. Der Eigentümer des Brubacher Hofguts hat gegen die ebenfalls mehrheitlich beschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine Normenkontrollklage angestrengt. Außerdem bleibt abzuwarten, ob der Naturschutzbund nicht eine Klage gegen den FNP anstrengt.
Angesichts dieser Entwicklung stellt die UBT-Fraktion erneut die Frage, warum die Stadtratsmehrheit im Juni 2018 nicht unserem Antrag zugestimmt hat, den Brubacher Hof herauszunehmen und den ansonsten unstrittigen FNP zu verabschieden. Die Ungewissheit, ob und wie den Auflagen der SGD Nord in allen Punkten Rechnung getragen werden kann und in welchem Zeitrahmen, könnte dazu führen, dass dieses Baugebiet – wenn überhaupt – erst zur Verfügung steht, wenn es im Hinblick auf die demographische Entwicklung nicht mehr gebraucht wird.
Autor: UBT-Stadtratsfraktion Veröffentlicht in der Rathaus-Zeitung vom 22. Januar 2019, Seite 2.