Prüfung Einsatzhäufigkeit Kehrmaschinen
Die Reinigung der Trierer Straßen erfolgt grundsätzlich 1xwöchentlich – dies auch in vielen Seiten- und Nebenstraßen, in denen teils beidseitig am Straßenrand Fahrzeuge parken. Der angesammelte Schmutz wird bzw. kann somit nicht gekehrt und entsorgt. Da es sich bei diesen Fällen in der Regel nicht um Durchgangsstraßen, sondern vielmehr meist um reine Anliegerstraßen handelt, stellt sich die Frage, inwieweit die Kehr- und Reinigungsintervalle nicht auf 2- oder 3-wöchentliche Einsätze geändert werden sollte. Es wäre an dieser Stelle sicherlich zielführend, wenn die jeweils zuständigen Ortsbeiräte im Rahmen einer Begehung diesen lokalspezifischen Sachverhalt prüfen und die Ergebnisse als Entscheidungsgrundlage für künftige Neuregelungen den zuständigen, politischen Gremien vorschlagen. Im Ergebnis dieser Recherchen könnten z. B. die Kehrmaschinen in stark befahrenen Straßen ggfs. 2x statt bisher 1x bei Bedarf eingesetzt werden. Unter dem Motto “saubere Stadt“, würde eine solche Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse dem Allgemeinwohl dienen und sollte daher keinen Einfluss auf die zu leistenden Straßenreinigungsgebühren nach sich ziehen.
Jörg Schädlich
UBT-Mitglied des Dez. V – Ausschusses