Kommunale Selbstverwaltung?

Kommunale Selbstverwaltung?

Ende Januar finden die Etatberatungen statt und der Haushalt 2024 soll verabschiedet werden. Die Sachlage ist klar und nüchtern: Die Stadt muss sparen und ihre Einnahmen verbessern: Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zwingt uns dazu, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erhalten. Wir können uns viele freiwillige Leistungen nicht mehr leisten, obwohl wir bereits die Gewerbesteuer als auch die Grundsteuer in den vergangenen Jahren erhöht haben. Im vorgelegten Haushaltsentwurf sind nun auch die massiven Preissteigerungen beim Bewohnerparken sowie Parkraumgebühren eingerechnet. Ebenso werden dringend notwendige Sanierungsarbeiten an Schulen und Kindertagesstätten geschoben (wie z. Bsp. Toilettenerneuerungen und energetische Maßnahmen) auf die nächsten Jahre.

Auch wichtige Straßenbaumaßnahmen sind davon betroffen; das ursprünglich erstellte 10-Jahreskonzept Straßenbaumaßnahmen war sowieso nur noch Makulatur, da völlig hinter dem Zeitplan. Hier wird es im Jahr 2024 zu einer neuen Prioritätendiskussion kommen. Die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, durch die ein wesentlicher Baustein des Bundeshaushalts verfassungswidrig erklärt wurde, hat sowohl auf Bundes- und Landeshaushalt und auch auf Kommunalebene Auswirkungen. Es ist nicht absehbar, welche geplanten Projekte davon betroffen sein werden. Der Haushalt 2024 ist somit mehr oder weniger ein Nothaushalt, den die ADD uns vorschreibt. Die kommunale Selbstverwaltung ist ausgehebelt, das politische Ehrenamt wird wieder einmal mehr mit Füßen getreten, denn was haben wir noch zu entscheiden?

 

UBT-Stadtratsfraktion