Flächennutzungsplan Trier 2030 und Brubacher Hof

Flächennutzungsplan Trier 2030 und Brubacher Hof

Am 9.1.2019 hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz (SDG-Nord) den neu aufgestellten Flächennutzungsplan der Stadt Trier (FNP Trier 2030), der am 19.6.2018 vom Rat der Stadt Trier beschlossen worden war, genehmigt. In diesem Plan war nach langem Vorlauf eigentlich nur ein einziger Punkt sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch im Rat umstritten: das dort ausgewiesene Baugebiet „Brubacher Hof“. Die Bedenken, welche von den Gegnern dieses Baugebietes vorgetragen wurden, sind nun in dem Genehmigungsschreiben der SDG-Nord aufgegriffen worden und der Stadt zur Beachtung für die weiteren Planungen aufgegeben worden.

Es sind dies „die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe, der Schutz der Wohn- und Arbeitsbevölkerung vor schädlichen Verkehrsimmissionen, die Belange der Umwelt einschließlich des Stadtklimas sowie die Anforderungen an eine ausreichend leistungsfähige Abwicklung der erzeugten Verkehre“ (Pressedienst der SDG-Nord). Selbst wenn es nach Meinung des Baudezernenten möglich sein sollte, diesen Belangen Rechnung zu tragen, so dürften zumindest bei den Belangen der landwirtschaftlichen Betriebe heftige Zweifel angebracht sein. Der Eigentümer des Brubacher Hofgutes hat gegen die ebenfalls vom Rat mehrheitlich beschlossene städtebauliche Entwicklungsmaßnahme eine Normenkontrollklage angestrengt.

Außerdem bleibt abzuwarten, ob der Naturschutzbund Rheinland-Pfalz nicht eine Klage gegen den FNP anstrengen wird. Angesichts dieser Entwicklung stellt die UBT-Fraktion erneut die Frage, warum die Mehrheit des Stadtrates am 19.6.2018 nicht unserem Antrag zugestimmt hat, das Gebiet „Brubacher Hof“ aus dem FNP herauszunehmen und den ansonsten unstrittigen FNP zu verabschieden. Die Ungewissheit, ob und wie den Auflagen der SDG-Nord in allen Punkten Rechnung getragen werden kann und in welchem Zeitrahmen, könnte dazu führen, dass dieses Baugebiet – wenn überhaupt – erst zur Verfügung stehen wird, wenn es im Hinblick auf die demographische Entwicklung nicht mehr gebraucht wird.

Beitrag von: UBT-Fraktion am 08.02.2019