„Unabweisbarkeit“

„Unabweisbarkeit“

„Unabweisbarkeit“

 

Die ADD hat sich angewöhnt, das inhaltlich zu bestimmen, was als „unabweisbar“ gelten soll (um die Leistungsfähigkeit der Stadt nachhaltig zu sichern). Damit greift sie immer tiefer in die kommunale Selbstverwaltung ein. Eigentlich müssten Rat und Verwaltung in Wahrnehmung ihrer Verantwortung, die durch Wahlen legitimiert ist, definieren, was unabweisbar ist. Die ADD ist nicht durch Wahlen legitimiert, hat nur ein mittelbar legitimiertes Aufsichtsrecht als Teil des Regierungshandelns. Keineswegs kann sie dieses Recht gegen die Interessen und Beschlüsse von Rat und Verwaltung ausüben, wie dies zumindest bisweilen den Anschein hat. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Umsetzung des Urteils des Landesverfassungsgerichtes, welches das Land dazu verpflichtet, die Kommunen nach ihrem Bedarf und angesichts der ihnen übertragenen Aufgaben ausreichend mit Mitteln auszustatten. Diese Mehrausgaben für das Land versucht die Landesregierung über die Kommunalaufsicht teilweise auf die Kommunen abzuwälzen oder zu refinanzieren, und zwar durch Eingriffe in die Gestaltungshoheit bei den kommunalen Haushalten. Dem sollten sich die Kommunen gemeinsam widersetzen und in diesem Zusammenhang die Definitionshoheit für das Kriterium der Unabweisbarkeit einfordern. Für Trier als überschuldetes Oberzentrum, dem immer mehr nicht ausfinanzierte Aufgaben übertragen werden, ist dies von vitalem Interesse, um die verfassungsgemäße kommunale Selbstverwaltung wahrzunehmen und auch zu gestalten.

 

 

UBT – Stadtratsfraktion