Rathauszeitung vom 02.12.2025 +++ Messbarer Umgang mit Steuergeldern

Rathauszeitung vom 02.12.2025 +++ Messbarer Umgang mit Steuergeldern

Messbarer Umgang mit Steuergeldern!

 

Immer öfter werden die politisch Verantwortlichen in den Gemeinden für mangelnde Sorgfalt beim Umgang mit Steuergeldern kritisiert. Dabei ist der größte Teil der kommunalen Haushalte durch Auftragsangelegenheiten des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes festgelegt, ohne dass Städte und Gemeinden nennenswerten Einfluss darauf haben. Da weder Bund noch Land – unter Missachtung des Konnexitätsprinzips – die übertragenen Aufgaben an die Kommunen nicht mit hinreichenden Finanz- und Personalmitteln ausstatten, führt dies zu defizitären Gemeindehaushalten.

 

Vor diesem Hintergrund hatte die UBT bereits mehrfach in der Vergangenheit angeregt, künftig, ergänzend zum Gesamthaushalt der Stadt Trier, eine Übersicht zu erstellen, aus der ersichtlich wird, welche Teile des Gesamthaushaltes nicht beeinflussbare Auftragsangelegenheiten sind und welche Haushaltsposten als “messbare Eigenleistung“ von Rat und Verwaltung bewertet werden können. Insbesondere der daraus ersichtliche Anteil der Auftragsangelegenheiten mit seiner chronischen Unterfinanzierung könnte den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen führen, welch geringe Gestaltungsfreiheit den Gemeinden und insbesondere einem Oberzentrum wie Trier noch bleibt, um ureigene kommunale Interessen zu verfolgen. In der kommunalen Selbstverwaltung ist nur noch ein geringer Teil frei gestaltbar, während sie ansonsten mit der Ausführung und Umsetzung der von Bund und Land übertragenen Pflichtaufgaben mehr als ausgelastet ist.

 

Auf diesem Weg hätten die Bürgerinnen und Bürger einerseits, als auch die politisch Verantwortlichen von Rat und Verwaltung sowohl eine größere Transparenz über die Kostenverläufe als auch eine bessere Bewertungsgrundlage über den “seriösen Umgang mit anvertrauten Steuergeldern“. Gerade wegen der derzeitig heftigen Diskussion um die Theatersanierung könnte damit transparent dargestellt werden, dass der Theateretat nur einen Bruchteil (ca. 3,5%) des gesamtstädtischen Etats ausmacht. Nicht zuletzt dadurch, weil die Sanierung sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Der „Löwenanteil“ betrifft weiterhin den Sozialhaushalt -und damit nicht beeinflussbare Pflichtaufgaben der Kommunen.

 

UBT Stadtratsfraktion