Ballastfrei in die neue Ära
Neues Jahr, neuer Name, neue Ära: Die Unabhängige Bürgervertretung Maximini (UBM) heißt jetzt Freie Wählergemeinschaft Trier (FWG e. V.). Vereinschef Hermann Kleber und die Fraktionsvorsitzende Christiane Probst sprechen von „produktiver Aufbruchstimmung“.
Trier. Christiane Probst hatte ihr „erstes politisches Erfolgserlebnis im neuen Jahr“ am Montag: „Nach dem Urlaub war ich in unserer Fraktionsgeschäftsstelle und habe dort neues Briefpapier abgeholt. Das sieht richtig toll aus und macht mich als Fraktionsvorsitzende stolz.“ Statt wie bisher UBM steht nun FWG Trier e.V. auf dem Briefkopf. Gedanklich hat die am 20. Dezember 40 Jahre alt gewordene Christiane Probst den Etikettenwechsel „längst vollzogen, aber manchmal ertappe ich mich schon noch dabei, dass mir fast ein ‚UBM’‘ über die Lippen kommt“
Doch diese Zeiten sind ein für alle Mal vorbei. Hermann Kleber (60), der Vorsitzende der 253 Mitglieder starken Freien Wählergemeinschaft, zeigt sich „sehr froh“ über den einstimmigen Segen, den die Jahreshauptversammlung im November zur Umbenennung erteilt hat: „Das ermöglicht einen ballastfreien Start in die neue Ära.“
Gewissermaßen zur Volljährigkeit emanzipiert sich Triers Freie Wählergemeinschaft vom Gründer und Übervater. 1992 hatte Manfred Maximini, zuvor SPD-Fraktionschef, nach parteiinternen Zerwürfnissen seinen eigenen Verein gegründet, die nach ihm benannte UBM. 18 Jahre später sieht Kleber „das Potenzial der UBM weitestgehend ausgeschöpft“. Hinzu kommt der 2009 vollzogene Abschied Maximinis, der morgen seinen 73. Geburtstag feiert, von der politischen Bühne. Nun wollen Triers Freie Wähler weg vom Image der „vielleicht allzu kleinen lokalpatriotischen Formation“ (Kleber) und künftig mehr regional denken. Was auch im Namen zum Ausdruck kommt: „Freie Wählergemeinschaft ist eine eingeführte Dachmarke. Dass es nun endlich auch im Oberzentrum der Region eine FWG gibt, ist konsequent und folgerichtig. Das macht uns Trierer Freie stärker, aber auch den Regionalverband. In der Regionalen Planungsgemeinschaft bilden wir nun eine gemeinsame Fraktion.“ Kleber kündigt für 2010 eine Reihe von Treffen mit anderen Freien-Gruppierungen an. Zum Auftakt steht ein Gespräch mit der von Helmut Reis (Mehring) geführten FWG Trier-Saarburg am 11. Januar auf dem Programm.
Manfred Kleber wie auch Christiane Probst sprühen vor Tatendrang, sprechen von „produktiver Aufbruchstimmung“. Die soll sich nach der Kommunalwahl 2014 auch in Zahlen niederschlagen. Derzeit verfügen die Freien über fünf der 54 Mandate im Trierer Stadtrat. Kleber und Fraktionschefin Probst sehen „noch erhebliches Steigerungspotenzial“. Auch wenn die inhaltlichen Unterschiede zu den Parteien nach Einschätzung Klebers notgedrungen weniger groß denn je sind: „Ich glaube, die Ernüchterung über die desolaten Stadt-Finanzen führt zu gemeinschaftlichem Pragmatismus.“
Manfred Maximini bleibt erstaunlich gelassen: „Ich habe losgelassen. Aber wenn ich gefragt werde, stehe ich gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.“ In den Fraktionssitzungen, in denen er als FWG-Ehrenvorsitzender ständiger Gast ist, halte er sich „aus gutem Grund zurück“. Christiane Probst als seine Nachfolgerin an der Fraktionsspitze mache „ihre Sache sehr gut. Ihre Feuertaufe hat sie mit Bravour bestanden.“
Neubeginn mit Perspektive
Daran muss man sich gewöhnen: Die UBM ist passé; Triers Freie Wähler firmieren nun unter FWG e. V. Eine weise Entscheidung, denn als kommunalpolitisches Binnenphänomen, aber nicht mehr mit dem Chef-Ideologen Manfred Maximini an der Spitze, hätte sich die UBM bis zur Kommunalwahl 2014 vermutlich von selbst erledigt. So aber ist ein Neubeginn eingeläutet, der eine positive Zukunftsperspektive beinhaltet. Davon dürfte auch der FWG-Regionalverband profitieren. Das Oberzentrum Trier ist nicht mehr der weiße Fleck auf der Freien-Landkarte. Überzeugungen muss die Ex-UBM nicht aufgeben. Sie hat nur ihren Namen geändert. Der Anspruch, eine nicht von landes- und bundespolitischen Vorgaben abhängige Alternative zum Parteien-Establishment zu sein, ist nach wie vor derselbe.
Trier Die ehemalige Unabhängige Bürgervertretung Maximini (UBM) und heutige Freie Wählergemeinschaft Trier e.V. (FWG) feiert ihr 20-jähriges Bestehen am Freitag, 1. Juni, im Hotel Deutscher Hof.
Festvortrag anlässlich der Feier zum 20-jährigen Bestehen der FWG Trier e.V. (ehemals UBM bis 31.12.2009) am 21.10.2012 im Foyer des Theaters Trier von Prof. Dr. Hermann Kleber, Vorsitzender der „FWG Trier e.V.“ (ehemals UBM) Trier
In seiner Anrede begrüßte Prof. Dr. Hermann Kleber
und
Der Titel meines Vortrages „Die Freien Wähler: Anspruch und Auftrag“ legt eine Gliederung in drei Teile nahe, der ich bei meinen Ausführungen auch folgen werde, indem ich versuche, drei Fragen zu beantworten:
Die Beantwortung der ersten Frage ist eine historische und aktuelle Bestandsaufnahme, die Antwort auf die zweite Frage versucht die Programmatik der Freien Wähler oder zumindest ihre Grundsätze und Ziele zusammenfassend zu beschreiben. Die Antwort auf die dritte Frage schließlich soll darüber Auskunft geben, was der spezifische Auftrag der Freien Wähler im politischen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland ist.
Ihre historischen Wurzeln haben die Freien Wähler in den Demokratiebewegungen des 19. Jahrhunderts, als nach der Befreiung von der napoleonischen Fremdherrschaft sich in Deutschland der Ruf nach nationaler Einigung mit Forderungen nach Selbstverwaltung, unabhängigen Schwurgerichten, Volksmilizen sowie freier Betätigung und Wirtschaft verband. Als selbstständige politische Gruppierung jedoch sind die Freien Wähler erst nach dem Zweiten Weltkrieg im Rahmen der neuen Verfassung der Bundesrepublik Deutschland in Erscheinung getreten.
Die Verbindung zwischen den bürgerlichen Demokratiebewegungen des 19. Jahrhunderts und den heutigen Freien Wählern ist die Überzeugung, dass man die eigenen Angelegenheiten am bestem selber in die Hand nimmt und regelt und sie nicht anderen überlässt. Die anderen, das waren im 19. Jahrhundert die Vertreter des Obrigkeitsstaates und an ihrer Spitze die Fürsten; die anderen, das sind heute staatliche Organe und die politischen Parteien, welche mit diesen eine nicht mehr durchschaubare und anscheinend unauflösbare Symbiose eingegangen sind.
Die Freien Wähler sind daher sowohl von ihren historischen Ursprüngen her als auch in ihrem aktuellen Selbstverständnis zunächst einmal weder ein Staatsorgan noch eine staatstragende Partei.
Dieses sich gegen staatliche Organe und Parteien negativ abgrenzende Selbstverständnis gründet in der besonderen Rolle, welche die Parteien in der Bundesrepublik Deutschland spielten und zum großen Teil immer noch spielen. Sie haben ihre besondere Stellung, welche ihnen das Grundgesetz bei der politischen Willensbildung einräumt, in den 50er und 60er Jahren des 20. Jahrhunderts quasi zu einem Monopol ausgebaut, das erst durch eine Reihe von Verfassungsgerichtsurteilen und durch den stetig zunehmenden Erfolg der Freien Wähler seit den 80er Jahren begrenzt und in Frage gestellt wurde. Der etablierte Parteienstaat wird zunehmend durch die Idee und die Elemente eines Bürgerstaates korrigiert, ergänzt und umgestaltet. Daher kann man die Freien Wähler – positiv definierend – als die Anhänger und Verfechter eines Bürgerstaates bestimmen. Dem Modell und der Realität eines Parteienstaates, in dem auf allen politischen Ebenen die staatlich privilegierten und finanzierten Parteien alleine das Sagen haben, deren vielfältige Interessen die Staatsorgane durchdringen bis hin zur Ämterpatronage, steht das Modell des Bürgerstaates gegenüber, in dem ein möglichst breiter Konsens und Interessenausgleich durch die direkte Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in möglichst vielen Bereichen erzielt werden soll.
Träger und Gestalter des Bürgerstaates sind seit dem Kriegsende vor allem die Freien Wähler. Nach verheißungsvollen Anfängen wurden die Freien Wähler in den 50er und 60er Jahren in einer Reihe von Bundesländern (Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bayern) durch geänderte Kommunal- und Landesgesetze von Wahlen ausgeschlossen, zu denen ausschließlich Parteien antreten durften, die damit die unliebsame Konkurrenz auszuschalten gedachten. Die Freien Wähler wurden in diesen Ländern auch hart getroffen und organisatorisch geschwächt. Nach der gerichtlich erzwungenen Revision dieser verfassungswidrigen Kommunal- und Landesgesetze haben die Freien Wähler sich jedoch wieder erholt und ihre Vorstellungen eines Bürgerstaates in die Politik eingebracht. In den 70er Jahren wurden diese Vorstellungen neben den Freien Wählern auch von den Grünen vertreten, die sich aber sehr schnell in das etablierte Parteiensystem eingereiht haben. Seitdem waren es bis zum kometenhaften Aufstieg der Piratenpartei die Freien Wähler sowie zahlreiche Bürgerinitiativen, die dem Bürgerstaat gegenüber dem Parteienstaat in der politischen Praxis den Vorzug gaben.
Dies wird durch den Aufstieg der Freien Wähler zur gegenwärtig drittstärksten politischen Formation in Deutschland offenkundig. Mit ihren z.Z. über 280.000 Mitgliedern haben die Freien Wähler mehr Mitglieder als Grüne, FDP und Linke zusammen, und dies ohne die Mitglieder jener Wählergruppen, die den Freien Wählern zwar offiziell nicht angehören, ihnen aber nahestehen. Ob eine Wählergruppe den Freien Wählern angehört, kann nicht aus ihrem Namen allein erschlossen werden. Denn diese variieren auch bei den Freien Wählern zwischen FW, FWG, UWG und weiteren Bezeichnungen (wie etwa UBM), die aber meistens entweder das Wort „unabhängig“ oder „frei“ oder „Bürger“ enthalten und die ferner das Wort „Partei“ vermeiden, um schon im Namen als Nicht-Partei wahrgenommen zu werden.
So wurde z.B. in Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein schon vor einigen Jahren neben dem Landesverband als e.V. jeweils eine Partei gegründet (in Sachsen-Anhalt der Bund der Bürgerinitiativen und Freie Wähler; in Schleswig-Holstein die „Partei Freie Wähler“), weil die dortigen Wahlgesetze nur Parteien zur Landtagswahl zulassen. In Niedersachsen sind aus dem gleichen Grund die Freien Wähler laut Satzung eine „Partei“. In Rheinland-Pfalz steht dieser Schritt unmittelbar bevor (November 2012), mit dem der Landesverband der Freien Wähler in eine Landesgruppierung der Partei „Freie Wähler“ überführt werden soll.
Die Freien Wähler sind in fast allen Bundesländern auf kommunalpolitischer Ebene vertreten. Auf dieser Ebene sind sie in Baden-Württemberg seit 1989, in Brandenburg seit 2003 und in Schleswig-Holstein seit 2008 die stärkste Kraft (BW 2004: 44% vor CDU 31,4%; Brandenburg 2003: 26,38% vor CDU 16,7%; Schleswig-Holstein 2008: 51,8% vor CDU 26%).
In diesen Bundesländern stellen sie viele Bürgermeister und sind auch in den Kreistagen stark vertreten. Ähnlich sieht es in Bayern aus, wo seit der Kommunalwahl 2008 40 % aller Gemeinde- und Stadträte parteilos sind, jeder dritte Bürgermeister ein „Freier“ ist und 14 Landräte ebenfalls. In den anderen Bundesländern sind die Freien Wähler auf kommunaler Ebene meistens die drittstärkste Kraft, und zwar mit steigender Tendenz.
Seit den bayrischen Landtagswahlen 2008 sind die Freien Wähler erstmals auch in einem Landesparlament vertreten, und zwar gleich mit 21 Mandaten oder 10,2% als drittstärkste Fraktion hinter CSU und SPD. In Bayern selbst, aber auch in anderen Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Thüringen) hat es zuvor teils mehrere erfolglose Versuche gegeben, die bisher in den einzelnen Landesverbänden nicht unumstritten waren. Nun aber nach dem Erfolg in Bayern, sind die Landesverbände von Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Saarland und Rheinland-Pfalz teils zum wiederholten Male zu Landtagswahlen angetreten, allerdings im Ergebnis ohne den erhofften Einzug in die Landesparlamente. Der Landesverband Baden-Württemberg hingegen hat seinerzeit beschlossen, wie bisher nicht an Landtagswahlen teilzunehmen.
An Bundestagswahlen haben die Freien Wähler bisher nicht teilgenommen, sie werden aber aller Voraussicht nach bei den nächsten Bundestagswahlen 2013 antreten, sofern es ihnen gelingt, in Bayern wieder und zumindest in einem weiteren Bundesland in den Landtag einzuziehen.
Obwohl die Freien Wähler keine ausgefeilten Programme haben wie die etablierten Parteien, so haben sie doch Grundsätze und Ziele, die sich aus der Grundidee des Bürgerstaates ableiten lassen und die ich unter den Begriffen Eigeninitiative, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zusammenfassen möchte.
Eigeninitiative bedeutet nicht nur das eigene außergewöhnliche, ehrenamtliche politische Engagement der Mitglieder und Mandatsträger der Freien Wähler, sondern auch das Bemühen, Bürgerinnen und Bürgern dazu zu ermuntern, die eigenen Angelegenheiten, die sie auf kommunaler Ebene und teilweise auch auf Landesebene unmittelbar betreffen, möglichst selbst in die Hand zu nehmen. Dafür bieten ihnen die Freien Wähler einen ideologiefreien, pragmatischen und organisatorischen Rahmen. Daher ist kontinuierlich praktizierte Bürgernähe der Kern aller politischen Aktivitäten der Freien Wähler. Sie sind bestrebt, während der gesamten Wahlperiode – und nicht nur vor Wahlen – anstehende Probleme mit den Betroffenen vor Ort zu diskutieren und soweit möglich zu lösen. Sie sind ferner überzeugt, dass man für eine solche bürgernahe Politik keine Berufspolitiker braucht, sondern in Familie und Beruf bewährte Männer und Frauen mit einem offenen Ohr und einem offenen Herzen.
Der zweite Grundsatz Unabhängigkeit sichert die Freiheit der Freien Wähler, stärkt und schützt die Mandatsträger und macht sie glaubhaft. Die Freien Wähler sind in dreifacher Weise unabhängig: finanziell, existentiell und persönlich. Die Freien Wähler sind finanziell unabhängig; sie erhalten keine staatlichen Geldzuwendungen wie die Parteien, sondern finanzieren sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Sie sind existentiell unabhängig, da sie das politische Mandat als Ehrenamt und nicht als Beruf zur Existenzsicherung ausüben. Sie sind ferner persönlich unabhängig und frei von jeder Parteiraison. Es gibt keinen Fraktions- oder Gruppenzwang. Jeder kann frei nach seinem Verständnis und Gewissen nicht nur seine Meinung sagen, sondern auch so entscheiden, ohne dass ihm daraus – wie bei Parteien oft der Fall – ein Nachteil entsteht. Abweichende Meinungen und Entscheidungen zu tolerieren, gehört zu einer lebendigen Demokratie und ist Ausdruck gelebter Toleranz und Menschlichkeit.
Der dritte Grundsatz Unparteilichkeit benennt das Ziel, sich nicht zum Sachwalter partikularer Interessen machen zu lassen, auch nicht derjenigen der eigenen Klientel, der eigenen Mitglieder und Mandatsträger, sondern sich möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet zu fühlen. Gerechtigkeit, Fairness, Miteinander und Ausgleich bisweilen widerstreitender Interessen sind Werte, die es bei konkreten Entscheidungen zu beachten und umzusetzen gilt. Dieser dritte Grundsatz ist sicherlich am schwersten in einzelne Handlungsziele zu übersetzen, aber hier können die Freien Wähler auch am eindrucksvollsten ihr anderes Politikverständnis und ihren spezifischen Politikstil demonstrieren.
Die Freien Wähler sind zu einem unverwechselbaren Faktor im politischen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland geworden. Sie sind darüber hinaus auch zu einem unverzichtbaren Bestandteil deutscher politischer Kultur geworden. Sie sind das notwendige Korrektiv der Parteiendemokratie. Mit ihrer Idee des Bürgerstaates, ihren Grundsätzen und Zielen sowie ihrer Art Politik zu machen, haben die Freien Wähler zunächst die Parteien herausgefordert und den Parteienstaat in Frage gestellt, ihn dann aufgebrochen und mittlerweile nachhaltig verändert. Wie richtig und wichtig dies für unsere Demokratie war und ist, haben selbst die Parteien erkannt und als untrügliches Zeichen der Anerkennung eine ganze Reihe von Werten und Praktiken der Freien Wähler ins eigene Repertoire übernommen. Welche Partei kommt heute ohne den Begriff „Bürgernähe“ aus, welche propagiert nicht Fairness, Miteinander und Interessenausgleich; ja selbst die Parteiraison bröckelt unter dem stets vor Augen stehenden Gegenmodel der dreifachen Unabhängigkeit der Freien Wähler.
Durch die Freien Wähler ist die gewachsene Parteiendemokratie der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg zu einer partizipativen Demokratie in Sinne eines Bürgerstaates und einer Zivilgesellschaft gebracht worden. Am weitesten ist dieser Prozess auf der kommunalen Ebene gediehen, dort also wo die Freien Wähler am stärksten sind und ihre Basis haben. Hier können sie auch am besten ihre Vorteile gegenüber den Parteien zur Geltung bringen; hier sind sie am glaubwürdigsten und machen auch die überzeugendste Politik.
Ob dies in gleicher Weise auf Landesebene geschehen kann, wird sich angesichts der sich abzeichnenden Entwicklungen herausstellen. Manches spricht dafür; manches aber auch dagegen. Die Gesetze, welche das kommunale Leben regeln, werden im Land und im Bund gemacht.
Wer also diese Gesetze ändern will, muss sich in den Länderparlamenten und im Bundestag Gehör und Einfluss verschaffen. Und das gehe am besten – so die Befürworter – , wenn man selbst als Fraktion im Landtag sitze. Andererseits kann Landespolitik und Bundespolitik nicht nur mit lokalen Themen bestritten werden. Genau diese aber verschaffen den Freien Wählern Bürgernähe und Glaubwürdigkeit und sind das Feld für ihre spezifische Art Politik zu machen. Die Freien Wähler riskieren als Landtagsfraktion und noch mehr als Bundestagsfraktion – so die Warner in den eigenen Reihen – ein Stück ihrer Identität. Hinzu käme auf Landesebene und Bundesebene ein Organisations- und Finanzierungsdefizit; Probleme, welche die etablierten Parteien dank ihres Apparates und der staatlichen Parteienfinanzierung nicht haben. Wer diese Probleme für lösbar hält, wird aber nicht leugnen können, dass mit Landtags- und erst recht mit Bundestagsmandaten – Karrieren verbunden sind, in denen Politik zum Beruf und damit zur Existenzgrundlage wird. Verbunden sind damit auch eine Reihe unschöner Begleiterscheinungen, insbesondere die innparteiliche Rivalität um Mandate, Machtpositionen und Versorgungsposten. Die Freien Wähler sind jedoch nicht die besseren Menschen. Auch in ihren Reihen gibt es Missgunst, Neid und Querköpfigkeit, wie es um gekehrt in den Parteien integre Persönlichkeiten gibt, die allem Druck und allen Versuchungen widerstehen, denen die Freien Wähler – bisher zumindest – gar nicht ausgesetzt sind.
Was parteiähnliche Strukturen für die Freien Wähler bedeuten würden – nämlich den Verlust von Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – haben einige hellsichtige Befürworter gesehen. Sie schlagen vor, Landtagsmandate eben nicht als Vollzeit-, sondern als Teilzeitbeschäftigung zu konzipieren. Selbst wenn dies möglich wäre – was man mit Blick auf Arbeitspensum und Arbeitsleistung eines normalen Landtagsmitgliedes vielleicht glauben mag – so würden es doch die Parteien verhindern. Warum sollten sie das professionalisierte Landesparlament abschaffen und damit eine ihrer Machtbasen schmälern?
Bleibt es also bei der Alternative ganz oder gar nicht in den Landtagen und im Bundestag, und bleibt es bei dem Dilemma, entweder die eigenen Grundsätze und Ziele sowie die Identität aufzugeben oder ohne Einfluss auf die Gesetzgebung in Bund und Ländern zu bleiben? Auf den ersten Blick ja, auf den zweiten Blick nein. Einen gangbaren Weg aus dem Dilemma, der die Gefahr des Identitätsverlustes vermeidet, haben die Freien Wähler in Baden-Württemberg eingeschlagen. Sie lassen sich den Verzicht auf die Teilnahme an Landtagswahlen dadurch honorieren, dass sie den Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien ihre landespolitischen Forderungen vortragen und sie danach beurteilen, inwieweit diese bereit sind, auch Positionen der Freien Wähler im Landtag zu vertreten. Ähnliches könnte ich mir für den Bundestag vorstellen, und ich weiß, dass es hier und da bereits praktiziert wird, nämlich dort, wo ein gemeinsames regionales Interesse vorhanden ist, ein grundsätzliches Einvernehmen besteht und gegenseitiges Vertrauen die Basis der Zusammenarbeit bildet.
Mit diesem Plädoyer für das baden-württembergische Modell habe ich Position bezogen. So sehr ich Verständnis und auch Sympathie für jene Landesverbände habe, die als Freie Wähler wie in Bayern schon in einem Landtag sitzen oder in einen Landtag wollen, so groß ist meine Skepsis, ob dies der richtige Weg ist, und zwar nicht nur aus taktischen, sondern aus grundsätzlichen Überlegungen. Die Freien Wähler können ihre spezifische Aufgabe im politischen Gefüge der Bundesrepublik Deutschland – wie eingangs dieses Teiles beschrieben – nur im Widerpart zu und im Wettstreit mit den Parteien erfüllen und eben nicht dadurch, dass sie diese zu ersetzen versuchen, indem sie ihnen gleich werden. Die Freien Wähler sind „das Salz in der Suppe“. Sie sollten nicht den Ehrgeiz haben, zur Suppe zu werden, sondern das Salz bleiben, das der Suppe erst ihren Geschmack verleiht und sie bekömmlich macht.
Prof. Dr. Hermann Kleber
Die Freie Wählergemeinschaft Trier (FWG) hat Professor Hermann Kleber auf ihrer Jahreshauptversammlung am Mittwochabend 18. Apr. 2013 einstimmig als Vorsitzenden wiedergewählt. Christiane Probst, Fraktionschefin im Stadtrat, und der Eurener Ortsvorsteher Hans-Alwin Schmitz wurden als Stellvertreter bestätigt.
Noch geordneter und korrekter könnte kein Mensch eine Versammlung leiten. Präzise arbeitet Romanistik-Professor Hermann Kleber die Regularien der Jahreshauptversammlung ab. Dennoch bemüht sich der Hochschullehrer, bei aller amtlichen Routine den Hauch der Revolution am Leben zu erhalten, mit dem die Geschichte der Freien Wähler in Trier vor mittlerweile 21 Jahren begonnen hat.
Bei der Kommunalwahl 25. Mai 2014 verringerte sich der Stimmenanteil der FWG weiter auf 7,5 Prozent. Sie verfügt damit noch über vier Sitze im Trierer Stadtrat. Darüber hinaus stellt die FWG weiterhin die Ortsvorsteher in den Stadtteilen Euren und Pfalzel. Die Zahl der Ortsbeiräte*Innen in den Ortsteilen betrug 30.
Im Stadtrat waren folgende Personen vertreten:
Margret Pfeiffer-Erdel
Das Comeback der Bürgervertretung
Es war ein denkwürdige Jahreshauptversammlung der Freien Wählergemeinschaft Trier (FWG) im Deutschen Hof. Normalerweise handeln die Freien ein gutes Dutzend Tagesordnungspunkte in diskussionsarmen 60 Minuten ab. Diesmal dauerte die Prozedur geschlagene drei Stunden und war geprägt von zwei richtungweisenden Entscheidungen. Die erste ergab sich aus der Vereinssatzung und der Ankündigung von Hermann Kleber (wird am 4. Mai 67), nach Ablauf seiner letzten dreijährigen Amtszeit nicht mehr für das Amt des Vorsitzenden zu kandidieren.
Prof. Dr Hermann Kleber, der elf Jahre lang an der Spitze der Freien Wähler gestanden hat, wurde mit großem Beifall der knapp 40 anwesenden (von insgesamt 205) Vereinsmitgliedern verabschiedet. Vorgänger und Vereinsgründer Manfred Maximini nannte ihn einen „guten und erfolgreichen Lotsen“ und „loyalen Teamspieler“.
Zum Nachfolger wählte die Versammlung bei einer Gegenstimme und fünf Enthaltungen Hans-Alwin Schmitz (62), Ortsvorsteher von Euren, Stadtratsmitglied und Wunschkandidat der Führungsriege.
Der Vorstand der FWG/UBT
|